• 07. September 2019 · 20:48 Uhr

Im Zweifel für den Angeklagten: Keine Strafe für Sebastian Vettel

Weil man Sebastian Vettel nicht zu 100 Prozent ein Vergehen nachweisen konnte, darf der Deutsche Startplatz vier behalten - Es war aber wohl ziemlich knapp

(Motorsport-Total.com) - Glück im Unglück: Sebastian Vettel darf seinen vierten Startplatz in Monza behalten. Gegen den Deutschen wurde nach dem Qualifying eine Untersuchung eingeleitet, weil er auf seiner schnellen Runde in Q3 in der Parabolica möglicherweise mit allen vier Rädern neben der Strecke war. In so einem Fall wird die entsprechende Rundenzeit gestrichen.

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Sebastian Vettel musste um seinen vierten Startplatz zittern Zoom Download

Vor allem an diesem Wochenende greifen die Rennkommissare bei einem Verstoß gegen die Track-Limits in Kurve 11 (Parabolica) hart durch. Bereits während der TV-Übertragung war zu sehen, dass Vettel in der besagten Szene ziemlich am Limit war. Am Samstagabend wurde er jedoch freigesprochen und darf damit am Sonntag von Platz vier ins Rennen starten.

In der Begründung heißt es wörtlich: "Die Rennkommissare haben sich Videoaufnahmen angesehen und den Fahrer von Auto #5 (Sebastian Vettel) und einen Vertreter des Teams befragt. Die Rennkommissare haben sich verschiedene Kameraperspektiven angesehen, und in einigen sah es danach aus, dass die Reifen keinen Kontakt zur weißen Linie an der Streckengrenze mehr hatten."

"In anderen Perspektiven sieht es jedoch so aus, als sei ein Teil des Vorderrads (beim Blick von oben) noch innerhalb der Grenzen der weißen Linie. Dadurch besteht begründeter Zweifel [an einem Vergehen], was signifikant ist, um im Zweifel für den betroffenen Fahrer zu entscheiden." Ein Vergehen Vettels konnte also nicht zu 100 Prozent zweifelsfrei bewiesen werden.

Die Untersuchung hatte anfangs für Verwirrung gesorgt, weil im betreffenden Dokument der FIA zunächst 15:43 Uhr als Zeitpunkt des möglichen Vergehens genannt wurde. Deshalb konnte erst einmal nicht klar zugeordnet werden, um welche Szene es überhaupt ging. Erst in einem späteren Dokument wurde die Zeit auf 15:56 Uhr korrigiert.

Vettel hat auf jeden Fall Glück, dass er seine Zeit behalten darf - denn es war seine einzige in Q3. Hätte man seine Runde nachträglich gestrichen, wäre er ohne Rundenzeit gewesen und damit in der Startaufstellung mindestens bis auf Rang acht zurückgefallen.

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