• 25. August 2014 · 11:46 Uhr

Ecclestone lehnt Einigung mit BayernLB ab

Bernie Ecclestone hat eine finanzielle Einigung mit der BayernLB abgelehnt, nachdem sein Angebot nicht angenommen wurde: Droht dem Formel-1-Boss noch ein Prozess?

(Motorsport-Total.com) - Bernie Ecclestone könnte weiterhin von der staatlichen Bank BayernLB wegen des Unter-Wert-Verkaufs der Formel 1 verklagt werden, da er sich laut seinem Anwalt geweigert hat, sich zu einigen. Genau geht es dabei um den Verkauf der Mehrheitsanteile der Formel 1 von der BayernLB an die Private-Equity-Firma CVC für 828 Millionen US-Dollar im Jahr 2006.

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Droht Bernie Ecclestone erneut ein juristisches Nachspiel? Zoom Download

Im vergangenen Jahr wurde Ecclestone in Deutschland angeklagt, 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben, um den Verkauf in Richtung CVC zu steuern, in diesem Monat zahlte er allerdings 100 Millionen Dollar, um den Fall zu beenden. Die BayernLB behauptet, dass sie viel Geld verloren habe, weil ohne Ecclestones Steuerung höhere Gebote eingetroffen wären.

Kürzlich offerierte er der Bank 25 Millionen Dollar, um die Forderungen gegen ihn fallen zu lassen, doch das Angebot wurde abgewiesen. Ein Sprecher der Bank erklärt, dass man eine ähnlich hohe Summe haben wolle, wie die Staatsanwaltschaft vor kurzem bekommen habe, doch Ecclestones Anwalt Sven Thomas meint, dass er nicht gewillt sei, das Angebot zu erhöhen.

Ecclestone wartet ab

"Wir sind nicht bereit, ein neues Angebot zu machen. Die BayernLB hat das Angebot wie erwartet abgelehnt. Im Moment machen wir gar nichts, wir warten ab, was sie tun. Wenn sie versuchen, uns zu verklagen, sollten sie keine Chance haben. Ich denke nicht, dass sie es versuchen werden, und wenn sie es doch wollen, okay. Aber im Moment werden wir gar nichts machen. Wir haben ein vernünftiges Angebot gemacht, und sie haben es abgelehnt. Also warten wir."

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Ein Sprecher der BayernLB sagt: "Wir haben die Einigung nicht angenommen, vielleicht denken Ecclestone und seine Anwälte noch einmal darüber nach und rufen die BayernLB an." Er fügt an, dass "die 25 Millionen Dollar vielleicht nicht mit der Einigungsstruktur zusammenpassen und vielleicht jemand darüber nachdenken muss, weil die Staatsanwaltschaft in Deutschland 100 Millionen Dollar bekommen hat."

BayernLB-Geschäftsführer Johannes-Jörg Riegler sagte Medienvertretern in der vergangenen Woche: "Wenn das Gesamtpaket stimmt, dann wären wir nicht abgeneigt." Er fügte an, dass es noch offen sei, "ob wir eine Einigung erzielen oder ob wir Klage einreichen müssen." Sollte Ecclestone verklagt werden, riskiert er aber keinen Gang ins Gefängnis, sollte er verlieren. Weil die Vorwürfe mit ungezahltem Geld zu tun haben, sind sie zivilrechtlich und nicht strafrechtlich wie die Bestechungszahlungen, denen er sich kürzlich ausgesetzt sah.

BayernLB: Keine Chance auf Erfolg?

Das größte Hindernis für die Chancen der BayernLB kommt allerdings aus dem Urteil von London im Februar. Dort wurde er von der deutschen Medienrechtefirma Constantin Medien verklagt, die laut einer Vereinbarung an zehn Prozent der Verkaufserlöse berechtigt war, wenn die Anteile der BayernLB für mehr als 1,1 Milliarden Dollar verkauft worden wären. Doch Constantin bekam nichts, da CVC nur 828 Millionen Dollar gezahlt hatte. Wie die BayernLB hat auch Constantin behauptet, dass ein anderer Bieter mit einem höheren Angebot gekommen wäre, hätte Ecclestone nicht die Bestechung gezahlt, um den Verkauf an CVC zu lenken.

In den letzten Tagen des Constantin-Prozesses hatte die BayernLB verkündet, dass sie Ecclestone auf 400 Millionen Dollar verklagen werde - die Differenz aus dem Verkaufserlös und dem Betrag, den man glaubt, durch ein höheres Angebot bekommen zu hätten. Doch der Klage wurde im Februar ein Riegel vorgeschoben, als Constantin den Prozess verlor. Der Richter entschied, dass die Formel-1-Anteile nicht unterbewertet wurden, auch wenn Ecclestone durch die Zahlung von 44 Millionen Dollar den Verkauf an CVC gesteuert habe.


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"Es besteht keine Chance, dass uns die BayernLB auf 400 Millionen Dollar verklagt, weil die Klage im Prozess in Großbritannien abgeschmettert wurde", sagt Thomas. Ecclestones Position wird zudem dadurch gestärkt, dass er nach der Einigung als unschuldig gilt. Richter Peter Noll gab an, dass er weder schuldig noch unschuldig sei, was bedeutet, dass sein Strafregister rein bleibt, weil jemand laut Gesetz solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen wurde.

Er dementiert die Bestechungszahlungen, und in seinen zusammenfassenden Ausführungen erklärte Noll, dass "die Zahlungen in wichtigen Bereichen nicht nachgewiesen" werden konnten. In einem Statement erklärte das Gericht: "Die Anklage des Beschuldigten wegen Bestechung ist nach Lage der Dinge nicht hinreichend." Nach Anhörung der bisherigen Beweise erklärte man: "Das Gericht sieht eine Verurteilung vom jetzigen Standpunkt aus als nicht überaus wahrscheinlich an."

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