Rennen Flagge: Baku City Circuit

Baku City Circuit

Porträt

Im Juni 2016 erschloss die Formel 1 am Kaspischen Meer Neuland: Dank üppiger Einnahmen aus dem Handel mit Rohöl leistete sich Aserbaidschan erstmals den Grand Prix von Europa in der Hauptstadt Baku, mittlerweile wird das Rennen unter der eigenen Landesfahne ausgetragen. Die Königsklasse gastiert auf dem Baku City Circuit, einem Stadtkurs aus der Feder Hermann Tilkes und nicht zu verwechseln mit der temporären Bahn für GT-Rennen. Der Kurs führt auf 6,003 Kilometern mitten durch die Zwei-Millionen-Einwohner-Metropole.

Aserbaidschan geizt nicht mit Attraktionen. Dazu gehört neben einem Kulissenmix aus historischer Altstadt, modernem Regierungsviertel und Strandpromenade ein besonderer Straßenbelag, schließlich wird der Stadtkurs teilweise temporär asphaltiert: Die Königsklasse kann nicht auf Pflastersteinen fahren!

Sämtliche Anlagen werden ebenso temporär für den Grand Prix errichtet und anschließend wieder abgebaut: Paddock inklusive Boxengebäude, Team-Hospitalitys, Medienzentrum und Medical-Center.

Obwohl seitens des Sportministers vorgegeben war, möglichst viele Sehenswürdigkeiten in der mittelalterlichen Altstadt und der Umgebung in Szene zu setzen, verwirklichte Streckenarchitekt Tilke einen interessanten Parcours mit acht Rechts- und zwölf Linkskurven. In der Spitze erreichen die Formel-1-Boliden bis zu 320 km/h, ohne Windschatten und DRS.

Zumindest bis Kurve 6 scheint Baku auf Basis der Streckenskizze beurteilt nicht aufregend: viermal 90 Grad nach links, zweimal 90 Grad nach rechts, rund um das Regierungsgebäude. Erst danach wird es spannender, wenn eine Runde um den historischen Stadtkern gedreht wird: eine Doppelschikane von Kurve 8 bis Kurve 11, eine Bergaufpassage sowie zwischen Kurve 16 und Kurve 1 nicht weniger als 2,2 Kilometer Vollgas entlang der Strandpromenade.

Kritik am Grand Prix gibt es aufgrund der Menschenrechtssituation im Land: Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit unterliegen laut dem Auswärtigen Amt erheblichen Einschränkungen. Dass in der jüngeren Vergangenheit Journalisten und Blogger wegen angeblicher Drogendelikte und wegen Waffenbesitzes inhaftiert wurden, führt zu einer weitgehenden Selbstzensur in der Presse, im Hörfunk, im Fernsehen und im Internet. Die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen soll deutlich erschwert sein. Hinzu kommen die kriegerischen Auseinandersetzungen mit Nachbarland Armenien und der viele Jahre anhaltende Streit um die Bergkarabach-Region.

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