• 20. Dezember 2023 · 09:53 Uhr

Zeitlimit und Gebühr: FIA verschärft Regeln für Recht auf Überprüfung

Die Formel-1-Teams haben künftig weniger Zeit, um Revision zu beantragen, und müssen eine Gebühr entrichten - Auch das Berufungsverfahren wurde angepasst

(Motorsport-Total.com) - Die FIA hat ihren Internationalen Sportkodex (ISC) formell aktualisiert und Änderungen im Revisionsverfahren fixiert, mit dem Formel-1-Teams Entscheidungen anfechten können. Damit will der Weltverband die Teams dazu bringen, es sich zweimal zu überlegen, ob sie eine Überprüfung beantragen oder nicht.

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Die FIA hat ihren Internationalen Sportkodex in einigen Punkten verschärft Zoom Download

So wurde das Zeitfenster für die Einreichung eines Antrags verkürzt und eine Gebühr einführt. Die neuen Bestimmungen gelten für alle von der FIA genehmigten Rennserien.

Bisher hatten die Teams 14 Tage nach dem Ende der jeweiligen Rennveranstaltung Zeit, um einen Antrag zu stellen. Diese Frist wurde auf 96 Stunden, also 4 Tage, verkürzt, wobei die Sportkommissare einen zusätzlichen Tag einräumen können.

Der ISC-Absatz lautet jetzt: "Die Frist, innerhalb derer ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden kann, endet 96 Stunden nach dem Ende des betreffenden Wettbewerbs, es sei denn, die Stewards sind der Ansicht, dass die Einhaltung der 96-Stunden-Frist unmöglich ist. Dann können sie die Frist um höchstens 24 Stunden verlängern."

Recht auf Überprüfung gegen Gebühr

Bisher war ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gebührenfrei. Doch jetzt müssen die Teams im Voraus zahlen und verlieren die Gebühr, wenn ihr Antrag scheitert.

Ein neuer ISC-Artikel besagt, dass ein Antrag "von einer Kaution begleitet sein muss, deren Höhe jährlich vom übergeordneten ASN der internationalen Serie oder von der FIA für ihre Meisterschaften, Cups oder Serien festgelegt wird".

"Darüber hinaus muss die Kaution im Sportreglement oder Zusatzreglement des Wettbewerbs festgelegt sein. Sie darf nur zurückerstattet werden, wenn dem Recht auf Überprüfung stattgegeben wird, es sei denn, die Fairness erfordert etwas anderes."

Eine weitere damit zusammenhängende Änderung erlaubt es der FIA jetzt, selbst einen solchen Antrag zu stellen. Bisher konnte nur der Generalsekretär der FIA für Sport eine Überprüfung im Namen des Dachverbandes beantragen.

Höhere Geldstrafen berücksichtigt

Das ISC wurde außerdem aktualisiert, um die höheren Geldstrafen zu berücksichtigen, die von den Sportkommissaren verhängt werden können. Bisher lag die Obergrenze bei 250.000 Euro, jetzt sind es 1 Million Euro für die Formel 1, 750.000 für andere FIA-Weltmeisterschaften und 500.000 für jede andere Serie.

Eine weitere Änderung betrifft die unerlaubte Verwendung von Feuerwerkskörpern und Leuchtraketen bei Veranstaltungen, die nun strenger gehandhabt wird.

Der Abschnitt, der Regelverstöße auflistet, umfasst nun auch "den Besitz und/oder die Verwendung von pyrotechnischen Produkten bei FIA-Wettbewerben durch Teilnehmer und Besucher, sofern sie nicht schriftlich von der FIA genehmigt wurden".


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Im gleichen Abschnitt über Regelverstöße wurde ein Artikel, der zuvor "jegliches Fehlverhalten gegenüber, aber nicht beschränkt auf" Lizenzinhaber und eine Liste von Veranstaltungsfunktionären nannte, nun in "jegliches Fehlverhalten" geändert.

Auch strengere Regeln für Berufungen

In den Rechtspflege- und Disziplinarvorschriften der FIA wurde auch das Verfahren für Berufungen angepasst. Hier gilt: Die Wettbewerber können unmittelbar nach einer Veranstaltung eine Mitteilung ihre Absicht mitteilen, Berufung einzulegen. Sie haben dann 96 Stunden Zeit, um zu entscheiden, ob sie dies tun wollen oder nicht.

Das betroffene Team verliert die entsprechende Gebühr, die in der Formel 1 6.000 Euro beträgt, auch dann, wenn es beschließt, die Berufung nicht weiterzuverfolgen.

In den überarbeiteten Regeln heißt es: "Die Kaution für die Berufung wird ab dem Zeitpunkt fällig, an dem der Berufungskläger die Sportkommissare von seiner Absicht unterrichtet, Berufung einzulegen, und wird mit der Bekanntgabe der Berufung fällig."

"Die Kaution bleibt auch dann fällig, wenn der Berufungskläger seine erklärte Absicht, Berufung einzulegen, nicht weiterverfolgt." Darüber hinaus hat sich die FIA das Recht vorbehalten, Fälle weiter zu untersuchen, in denen die Absicht einer Berufung zunächst mitgeteilt, aber dann doch nicht weiterverfolgt wird.

So soll der Antrag auf Rücknahme der Berufung künftig in einer späteren Anhörung geprüft werden, "wenn der Berufungskläger einen Vorteil aus der beabsichtigten Berufung gezogen hat". Der Internationale Berufungsgerichtshof (ICA) werde dann über die Folgen und Kosten der Rücknahme entscheiden, heißt es.

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