Formel 1 lässt sich Begriff "Shoey" markenrechtlich schützen

Liberty Media darf Flaschen und Gläser mit der Aufschrift "Shoey" exklusiv verkaufen, doch die Rechte auf Textilien liegen bei den australischen Erfindern

von Dominik Sharaf · 01.05.2018 14:51

(Motorsport-Total.com) - Die Formel 1 hat sich den Begriff "Shoey" als Bezeichnung für das Trinken von Champagner aus einem Schuh markenrechtlich schützen lassen. Das berichtet der 'Independent' am Montag und beruft sich auf das Register der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Ein entsprechender Antrag einer Tochterfirma Liberty Medias wurde bereits im August 2017 gestellt und bewilligt.

Daniel Ricciardos "Shoey": Die Ekelprobe ist jetzt markenrechtlich relevant

Damit ist das von Daniel Ricciardo geprägte Siegritual in 25 Ländern der Welt geschützt, darunter Deutschland. Ziel ist es, Merchandising-Produkte wie Flaschen, Gläser und Becher mit der Aufschrift "Shoey" exklusiv herstellen und verkaufen zu dürfen, denn nur für diese Warengruppe gilt der Rechtsschutz. Laut 'Independent' sollen die Produkte in den kommenden Monaten erscheinen.

Nicht erfolgreich war die Formel 1 dagegen mit dem Versuch, sich den "Shoey" begrifflich auch für Textilien zu sichern. Die Rechte liegen bereits im Umfeld von The Mad Hueys - einer australischen Surfer- und Fischermarke, deren Werbeträger seit 15 Jahren bei Auftritten Bier aus Schuhen trinken. Sie lieferten Red-Bull-Pilot Ricciardo die Inspiration für seinen bizarren Umtrunk auf dem Podium.

Klar ist: Die Formel 1 kann durch den Markenschutz nicht verhindern, dass Stars anderer Sportarten bei einer Siegerehrung Champagner aus einem Schuh trinken. Sehr wohl könnte sie jedoch dem Red-Bull-Team verbieten, eigene Fanartikel mit der Aufschrift "Shoey" auf den Markt zu bringen.