• 07. August 2020 · 17:22 Uhr

Was Renault am Racing-Point-Urteil stört

Renault-Teamchef Cyril Abiteboul erklärt, weshalb sein Rennstall darüber nachdenkt, Berufung gegen das Racing-Point-Urteil einzulegen

(Motorsport-Total.com) - "Ich kann bestätigen, dass wir eine Berufung in Erwägung ziehen", sagt Renault-Teamchef Cyril Abiteboul. Sein Rennstall hatte seit dem Steiermark-Grand-Prix im Juli drei Mal Protest gegen Racing Point eingelegt. Vor dem fünften Rennen der Formel-1-Saison 2020 schließlich präsentierten die FIA-Sportkommissare ihr Urteil. Doch Abiteboul ist nur zum Teil erfreut darüber.

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Renault-Teamchef Cyril Abiteboul erklärt, was er vom Racing-Point-Urteil hält Zoom Download

Was er begrüßt: "Die FIA-Kommissare haben bestätigt, dass einige Teile [am Racing Point RP20] einen Regelverstoß darstellen. Mit dieser Schlussfolgerung sind wir zufrieden." (Hier alle Details zur Urteilsfindung nachlesen!)

Renault hatte mit seinen Protesten konkret die Bremsschächte am Racing-Point-Fahrzeug beanstandet. Weil Racing Point an der Hinterachse auf Mercedes-Designs zurückgegriffen hatte, die ab 2020 zu den sogenannten gelisteten Teilen zählen, wurde das Team nun mit einer Geld- und mit einer Punktestrafe belangt. Aber: Racing Point darf weiter ohne Änderungen mit dem aktuellen RP20 antreten.

Abiteboul stört sich am Strafmaß

Es sind die ausgesprochenen Strafen, die Abiteboul sauer aufstoßen. Er hinterfragt deren Verhältnismäßigkeit und meint: "Ein Team verwendet etwa 20 Prozent seiner Aero-Entwicklungszeit auf diese Teile. Nur, um das mal ins Verhältnis zu setzen."

Racing Point habe sich nicht nur diese Entwicklungszeit gespart, sondern darüber hinaus die Freigabe, den erhaltenen Vorteil "für die komplette Saison" zu verwenden, so Abiteboul weiter. "Und das ist ein grundlegender Vorteil."

Deshalb denke Renault über Berufung nach. Denn: "Die Frage nach der Sanktion ist noch offen, glauben wir. Man könnte diese Frage wahrscheinlich endlos diskutieren."

Renault will noch am Abend entscheiden

"Weil es aber ein komplexer Fall ist, müssen wir das Interesse des Sports und die Konstanz bei der Sanktion sorgfältig gegeneinander abwägen", betont Abiteboul.

Ob Renault in Berufung geht oder nicht, das soll sich noch am Abend entscheiden. Die übliche Frist für eine Berufung beträgt eine Stunde nach der Urteilsverkündung. In diesem umfangreichen Fall aber räumt die FIA den Beteiligten eine Frist von 24 Stunden ein. Dann muss die Berufungsabsicht erklärt worden sein. Es bleiben dann weitere 96 Stunden, um die Berufungsabsicht zu bestätigen.

Positiv äußert sich Abiteboul derweil über den Vorstoß der FIA, Nachahmer der Racing-Point-Taktik zu verhindern: "Wir freuen uns zu hören, dass man gewillt ist, die Sache anzugehen und zu reglementieren. Auch deshalb brauchen wir noch etwas Zeit, ehe wir entscheiden, wie wir weiter verfahren wollen."

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