• 27. November 2014 · 15:49 Uhr

Williams: Unser Frontflügel war "mit Sicherheit legal"

Nach der Red-Bull-Kritik am angeblich zu beweglichen Frontflügel bei Williams meldet sich Rob Smedley zu Wort - Das Team bewege sich innerhalb des Reglements

(Motorsport-Total.com) - Ein Nebenkriegsschauplatz beim Großen Preis von Abu Dhabi war die Flügelaffäre, die Red Bull nach dem Qualifying ereilte. Sebastian Vettel und Daniel Ricciardo waren mit zu flexiblen Flaps an ihren Frontflügeln unterwegs gewesen und wurden im Anschluss disqualifiziert. Daraufhin mussten beide aus der Boxengasse starten. Sowohl Teamchef Christian Horner als auch Chefdesigner Adrian Newey sahen im Nachhinein zwar ein, man sei zu weit gegangen. Gleichzeitig echauffierten sie sich jedoch, die Konkurrenz - beispielsweise Williams - sei keinen Deut besser.

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Mit dem Williams-Frontflügel ist offenbar alles in Ordnung Zoom Download

Das will das Team aus Grove nicht unkommentiert stehen lassen: "Ich denke, die FIA hat eine ganze Reihe von Flaps getestet, unseren sicherlich auch. Und er wurde als legal eingestuft", gibt Rob Smedley, Leiter Fahrzeug-Performance, zu bedenken. "Wir hatten über das Wochenende hinweg Gespräche mit der FIA, und schließlich waren sie mit dem, was wir tun, glücklich. Nämlich dass wir nicht gegen das Reglement verstoßen."

Red Bull könne sogar anhand von Fotos am Ende der Geraden beweisen, dass sich der Williams-Flap zu stark verbiegen lasse, hatte Newey vor wenigen Tagen gemeint. Auf diese Diskussion lässt sich Smedley jedoch nicht ein: "Was die anderen Teams machen, dazu kann ich wirklich nichts sagen. Aber unser Auto war mit Sicherheit legal", stellt der Brite klar.

Horner hatte den Reglement-Verstoß damit erklärt, dass alle Teams in der Formel 1 stets versuchen, am Limit zu arbeiten und die Grenzen zu pushen. Auch darauf hat Smedley eine Antwort: "Ich stimme Horner zu, dass jedes Team bis an die Grenzen pusht, aber es kommt eben darauf an, wie weit man geht, nicht wahr? Dafür gibt es das technische Reglement. Da steht ganz klar geschrieben, dass man keine beweglichen Aerodynamik-Teile am Auto haben darf - Artikel 3.15."

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