Argestes hat geschrieben:Michael der Große hat geschrieben:§4 StVO. Sollte ich mal in einen Unfall verwickelt sein.werde ich dich konsultieren.
Na dann lies Dir das mal durch. Zweiter Satz.
Da steht einfach nicht "Wer drauf fährt hat schuld". Diese pauschale Beurteilung wirst Du nicht finden und sie läßt sich so auch nicht aus dem Gesetz ableiten.
Übrigens gilt eine solche Regel über ausreichenden Tiefenabstand im Rennsport ja nun nicht...
Deshalb hab ich von Schuldminderung gesprochen. Der erste Satz besagt,dass man soviel Abstand halten muss,dass man selbst im Falle einer Gefahrenbremsung des Vordermannes nicht auf ihn auffährt. Soweit richtig,oder?
Der zweite Satz besagt ja lediglich,dass der Vordermann nicht ohne Grund bremsen darf. Trotzdem muss der Hintermann soviel Abstand halten,dass er nicht auffährt. Ob er einen Grund zu bremsen hat,weiß der Hintermann ja nicht. Er muss nur sicherstellen,dass er nicht drauffährt. Wenn sich bei der Unfallermittlung dann rausstellt,dass kein Grund zu einer Vollbremsung vorlag, bekommt der Vordermann eine Mitschuld. Der Hintermann bekommt ebenfalls eine Mitschuld,da er ja sicherstellen musste,eben bei einer solchen Situation nicht draufzufahren.
Ich habe dieses Beispiel ja nur gebracht, umzu zeigen,dass Bourdais selber Schuld an der "Karambolage" mit Heidfeld hatte und daraus hat sich die Diskussion ergeben. Wenn du dir das durchgelesen hättest, wäre dir das aufgefallren. Ich hasse es, wenn sich Leute in eine Diskussion einmischen und dann nur die zwei letzten Posts durchlesen.