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16.05.2010 | 19:38 Uhr
Rennbericht
Das Mercedes-Team nimmt die Strafe gegen Michael Schumacher in Monte Carlo (20 Sekunden wegen eines unerlaubten Überholmanövers gegen Fernando Alonso in der letzten Kurve) nicht einfach kommentarlos hin. Unmittelbar nach der Bekanntgabe der Strafe durch die FIA kündigten die Silberpfeile einen Protest an.
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Dieser hat jedoch so gut wie keine Aussicht auf Erfolg. Denn gegen Schumacher wurde nicht eine Zeitstrafe, sondern rein formell gesehen eine Durchfahrstrafe verhängt. Diese wurde automatisch in eine 20-Sekunden-Zeitstrafe umgewandelt - ein übliches Vorgehen, wenn ein Zwischenfall in den letzten fünf Runden eines Rennens geahndet wird. Der Haken an der Sache: Gegen eine Durchfahrstrafe kann kein Protest eingelegt werden!
Das weiß man in der Formel 1 seit Spa-Francorchamps 2008. Damals hatte McLaren wegen einer 25-Sekunden-Zeitstrafe gegen Lewis Hamilton Protest eingelegt, die eigentlich ebenfalls eine Durchfahrstrafe war. Das Internationale Berufungsgericht der FIA schmetterte den Protest anschließend als "unzulässig" ab, das Rennergebnis wurde nicht mehr korrigiert.
Begründung damals: Eine Zeitstrafe könnte man theoretisch im Nachhinein ohne direkte Auswirkungen auf das Renngeschehen rückgängig machen, Durchfahrstrafen aber nicht. Artikel 152 des Internationalen Sportgesetzbuchs der FIA regelt daher, dass gegen Durchfahrstrafen kein Protest zugelassen werden kann.
Wann sich das Berufungsgericht mit dem Mercedes-Protest befassen wird, steht derzeit noch nicht fest. Angesichts des Präzedenzfalls von 2008 ist jedoch schwer vorstellbar, dass Aussicht auf eine Revision des derzeitigen Ergebnisses von Monte Carlo besteht. Mercedes hält genau deswegen ausdrücklich fest, dass man gegen die Entscheidung, nicht gegen die Strafe protestiert.
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